Möglichkeiten und Grenzen sonderpädagogischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderungen in allgemeinen Schulen und in Sonder-/Förderschulen - Position

Mit diesem Positionspapier legt der LERNEN FÖRDERN- Bundesverband eine Hilfestellung zur Entscheidung des richtigen Lernortes für Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen vor.
Das Positionspapier wurde vom Bundesvorstand erarbeitet und einstimmig verabschiedet.

1. Einleitung

2. Begriffe

Der Begriff "Integration"
Der Begriff "schulische Aussonderung"

3. Lernbehinderung 

Lernbehinderung als pädagogische Bezeichnung eines Förderbedarfs
Lernen als wesentlicher Bestandteil des menschlichen Seins 
Lernbehinderte, größte Gruppe unter Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

4. Anforderungen an eine angemessene sonderpädagogische Förderung von Kindern mit Lernbehinderungen 

Die verletzte Identität des Kindes heilen
Die Sonderschule geht von der aktuellen Lebenslage des Kindes aus
Der Unterricht in der Sonderschule

5. Gestaltung der Oberstufe als Vorbereitung des Überganges in Beruf und selbständiges Leben

6. Anforderungen an die Rahmenbedingungen sonderpädagogischer Förderung

7. Zusammenfassung

8. Schluss



  1. Einleitung

Die Schulen für Behinderte, insbesondere die für Lernbehinderte sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Elterngruppen, die allerdings eher Kinder mit “medizinisch erklärbaren Behinderungen” im Blick haben, fordern für alle Behinderten den gemeinsamen Unterricht im allgemeinen Schulsystem. Als Bundesverband von Eltern, deren Kinder lernbehindert sind, sehen wir uns durch eine große Zahl von Betroffenen legitimiert, uns auf der Basis unserer Erfahrungen mit den Schulen für Lernbehinderte zu äußern.

Zunächst zu einigen Begriffen, die heute vielfach in einer fragwürdigen Weise verwendet werden:

 

2.  Begriffe  

Der Begriff "Integration"

Der Begriff "Integration" wird heute vielfach verwendet, um den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern zu beschreiben. Der Bundesverband LERNEN FÖRDERN versteht "Integration" als Ziel einer Förderung, die die berufliche und soziale Eingliederung von Menschen mit Lernbehinderungen beinhaltet. Integration ist, unabhängig vom Lernort, im Idealfall das Ergebnis eines in der Regel jahrelangen Prozesses.

Dieser Prozess kann sowohl im allgemeinen Schulsystem als auch im Sonderschulsystem erfolgreich verlaufen, wenn entsprechende Bedingungen geschaffen werden.

Der Begriff "schulische Aussonderung"

Das Ziel einer sonderpädagogischen Förderung Lernbehinderter, die eine über 100-jährige Tradition hat, ist es bis heute, Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsverhalten, die Förderung zukommen zu lassen, die die allgemeine Schule in den vergangenen 100 Jahren nicht leisten konnte und bis heute nicht in dem Umfang leisten kann, wie es notwendig ist.

Deshalb gibt es heute eine breite Zustimmung der Eltern Lernbehinderter zur Förderung in einer eigenständigen Schulform.

Erst im letzten Jahrzehnt sind die Möglichkeiten einer gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in die bildungspolitische Diskussion eingeführt worden, wobei in der Regel eher von sinnesgeschädigten oder geistigbehinderten Kindern, weniger von Kinder mit Lernbehinderungen ausgegangen wurde, weil diese nicht als Behinderte gesehen wurden. Die Lernbehinderten stellen jedoch mit 56% die größte Untergruppe unter den behinderten Kindern und Jugendlichen.

Die Bezeichnung "Aussonderung" ist eine Diskriminierung sonderpädagogischer Förderung. Eine Förderung im Gymnasium, die eine "Aussonderung" von Schülern aus ihrer Altersgruppe beinhaltet, würde kaum jemand als „Aussonderung ins Gymnasium“ bezeichnen.

Die Aussonderung findet auch gar nicht durch das Angebot einer Sonderschule statt, sie ist vielmehr Ausdruck realer gesellschaftlicher Verhältnisse. Wer Lernprobleme in dem Ausmaß hat, dass von einer Lernbehinderung gesprochen wird, ist weniger leistungsfähig und hat in der Konkurrenz um Ausbildungs- und Arbeitsplätze eine schlechtere Ausgangsposition. Dasselbe gilt für viele Hauptschüler mit schlechtem oder ohne Hauptschulabschluss. Daran kann auch der gemeinsame Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten nichts ändern.

Die Feststellung einer Behinderung und das Festhalten am Behindertenbegriff sind Voraussetzung für den Anspruch auf Mittel zur Rehabilitation, d.h. auf Eingliederungshilfen in den Arbeitsmarkt. Diese Feststellung ist auch bei gemeinsamem Unterricht notwendig. Aussonderung ist kein schulisches sondern ein gesellschaftliches Problem, das über die Schule nicht zu lösen ist.

 

3. Lernbehinderung 

Lernbehinderung als pädagogische Bezeichnung eines Förderbedarfs

Etwa 2,5% der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs haben umfängliche, lang-andauernde und schwerwiegende Schwierigkeiten beim Lernen und benötigen eine "besondere" Förderung, die intensiver und umfassender sein muß, als es für den größten Teil ihrer Altersgenossen offensichtlich ausreicht. Die Lernprobleme enden nicht mit dem Übergang in das berufsbildende System und Fortbildungsmaßnahmen im Beruf werden die Probleme erneut hervorrufen. Dieser Prozentsatz von etwa 2,5% ist seit vielen Jahren relativ konstant und auch im internationalen Vergleich wissenschaftlich nicht umstritten.

In Deutschland hat man für dieses Erscheinungsbild in den sechziger Jahren den Begriff "Lernbehinderung“ gebildet, der den besonderen Förderbedarf dieser Gruppe bezeichnen soll. Dieser Begriff ist jedoch immer umstritten gewesen, da er einerseits von den betroffenen Kindern und Jugendlichen selbst abgelehnt wird (sie fühlen sich nicht als Menschen mit einer Behinderung). Andererseits ist der Begriff oftmals dazu verwandt worden, ein „Nichtkönnen“, ein Defizit zu diagnostizieren und damit eine abwertende Kategorie zu bilden, die die Würde des Menschen verletzt.

Die Kultusministerkonferenz hat deshalb in ihrem Beschluß von 1994 den Begriff mit „Förderbedarf im Lern- und Leistungsverhalten" beschrieben. In vielen Bundesländern sind die (Sonder-)Schulen für Lernbehinderte in "Förderschulen" oder "Schule für Lernhilfe" umbenannt worden. Alle Umbenennungen der Vergangenheit haben die gesellschaftliche Problematik nicht lösen können.

Uns erscheint es sinnvoll, Lernbehinderung im Rahmen eines ganzheitlichen Modells zu erklären, das Chancen für eine Rehabilitation eröffnet und Integration in unserem Sinne ermöglicht. Danach hängen die Fähigkeiten eines jeden Menschen von einer Vielzahl von Einflüssen und Rahmenbedingungen ab:
 
von den genetisch bedingten Anlagen
von der in ihm angelegten Persönlichkeitsstruktur
von den in der Erziehungsgeschichte erfolgten Prägungen und Lernerfahrungen
von dem sozialen Umfeld und dem Klima, in das die Entwicklung eingebettet ist
von den erforderlichen Förderungen, Anregungen und Unterstützungen in den Phasen der Entwicklung
von den individuellen Verhaltensmustern (auch Fehlhaltungen), die sich im Laufe der Entwicklung herausbilden und verfestigen
von den gesellschaftlichen und beruflichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Anforderungen und Werten
von den inneren Einstellungen, mit denen ein Mensch sich und seine Umwelt sieht und bewertet: seine Realität in der er lebt.“

(Schopf, Peter: Lernschwäche, Lernbeeinträchtigung, Lernbehinderung - Aspekte zur Klärung. ibv 6/98. 1998. S. 350)  

Lernen als wesentlicher Bestandteil des menschlichen Seins

Lernen ist ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Seins. Schulisches Lernen oder "kognitive Leistungen" bezeichnen nur einen Bruchteil der immerwährenden Lernanforderungen, mit denen ein Individuum in seiner Lebensgeschichte konfrontiert wird. Schwierigkeiten, Einschränkungen oder Störungen in diesem Lernprozess "behindern" die soziale Integration eines Menschen.

In diesem Sinne, wie es übrigens heute in den Interpretationen zum Schwerbehindertengesetz dargestellt ist, gehören Menschen mit Lernbehinderungen eindeutig zu dem Personenkreis der Behinderten, für die das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes die besondere Fürsorge des Staates und ein Benachteiligungsverbot vorschreibt.

Lernbehinderte, größte Gruppe unter Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Schüler mit Lernbehinderungen, oder „mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lern- und Leistungsverhalten" wie es heute heißt, bilden unter Sonderschülern mit einem Anteil von 56% die weitaus größte Gruppe. (1997: ca. 240.000 von ca. 400.000 Schülern der Sonderschulen). Unberücksichtigt bei dieser Zahl sind Schüler, die einen gemeinsamen Unterricht besuchen oder denen eine sonderpädagogische Förderung vorenthalten wird. Ebenfalls nicht enthalten sind die Schüler, die keinen Hauptschulabschluß erreichen und deren Anteil bis zu 19% ausmacht. Etwa zwei Drittel der Jugendlichen, die jährlich in berufliche Rehabilitationsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit eintreten, 40.000 von 60.000 Rehabilitanden, werden unter der Bezeichnung lernbehindert statistisch erfaßt. Jede Neuorganisation schulischer gemeinsamer Förderung von Behinderten und Nichtbehinderten muß sich deshalb an dieser Gruppe bewähren.


 4. Anforderungen an eine angemessene sonderpädagogische Förderung von Kindern mit Lernbehinderungen

Eigenständige Sonderschule oder gemeinsamer Unterricht von lernbehinderten und nichtbehinderten Kindern sind keine sich ausschließenden Gegensätze, zumal es inzwischen national wie international viele Zwischenformen wie Kooperation, teilweise gemeinsamer Unterricht, gemeinsames Schulhaus und mobile Hilfen gibt. Zudem wird von Eltern, Fachverbänden und einigen Bildungspolitikern ein Wahlrecht für Eltern gefordert, den geeigneten Ort für die sonderpädagogische Förderung aussuchen zu können.

Die wichtigsten Anforderungen an eine Förderung sollen im folgenden am Beispiel der Sonderschule für Lernbehinderte (der Förderschule, der Schule für Lernhilfe oder wie auch immer sie heißen mag) dargestellt werden. Schulen, die gemeinsamen Unterricht anbieten, sollten diesen Anforderungen ebenfalls standhalten können. 

Die verletzte Identität des Kindes heilen

Die meisten Kinder, die eine Förderschule besuchen, waren zuvor an einer Grundschule „integriert“. Dort haben sie in aller Regel Versagenserfahrungen gemacht, die im ungünstigsten Fall nicht nur von Elternseite zu Vorhaltungen, sondern von Schülerseite zu persönlichen Verletzungen und von Lehrerseite zu Abwertung geführt haben.

Wir erfahren immer wieder, wie der Hausaufgabenstress die positive emotionale Beziehung zwischen Mutter und Kind gefährdet. Die vielen Mißerfolge wirken entmutigend und bewirken in den meisten Fällen ein negatives Selbstbild. Positive Lernerfahrungen im alten Umfeld sind dann fast unmöglich.

Es gehört zum Selbstverständnis einer guten Sonderschule, diese Problematik mit einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen aufzuarbeiten und dem Kind den Glauben an die eigene Lernfähigkeit durch angemessene Aufgabenstellung und vorsichtige Ermutigung zurückzugeben.

Die Sonderschule geht von der aktuellen Lebenslage des Kindes aus

Die Sonderschule berücksichtigt individuelle Problemlagen. Fachkräfte (Therapeuten) werden in die Arbeit mit einbezogen. Wo es erforderlich erscheint, bietet die Schule Raum und Zeit für Entwicklungsförderung. Dies kann nur funktionieren, wenn Eltern und Lehrer partnerschaftlich die Hilfeplanung (den Förderplan) erstellen. Auch dort wo die Elternbeteiligung zunächst nicht gelingt, muß zumindest immer wieder versucht werden, die Eltern einzubeziehen.

Das Lebensumfeld des Kindes ist im Blickpunkt der Förderung. Die Familiensituation, der Druck auf Eltern und Kind beeinflussen nicht selten die Lernsituation zu Hause. Eine gute Sonderschule muß sich auch dieser Situation annehmen. Für einen Teil der Kinder muß ein Ganztagesangebot mit Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung bestehen.

Der Unterricht in der Sonderschule

Lehrerinnen und Lehrer an einer Sonderschule verfügen über eine Vielfalt von Methoden, um jedem Kind den Lernstoff individuell angepaßt vermitteln zu können. Der Lernerfolg für das einzelne Kind hängt direkt davon ab, ob binnendifferenzierende Angebote im nötigen Umfang gemacht werden können.

Je lebenspraktischer der Unterricht ist, um so eher wird die Lernbereitschaft des Kindes zu wecken sein. Der Unterricht ist nicht fachspezifisch sondern ganzheitlich, themenorientiert angelegt. Unterricht an der Sonderschule trägt zur Alltagsbewältigung bei. Die Sonderschule wird, dort wo es nötig ist, dafür sorgen, daß die Grundbedürfnisse der Kinder befriedigt werden.

Die meisten Lehrkräfte an Sonderschulen fühlen sich für jeden Schüler auch über die Unterrichtszeit und die Schulzeit hinaus verantwortlich. Nicht nur die Grundqualifikationen in Mathematik, Deutsch und Kommunikationstechniken stehen im Vordergrund, sondern die Motivation zu arbeiten wird gefördert, die sekundären Arbeitstugenden werden konsequent ausgebildet. Am Ende der Schulzeit haben die Schüler ein realistisches Selbstbild.

Bei den Schülern wurden Freizeitinteressen geweckt, die auch in Zeiten ohne Arbeit finanzierbar sind und einen Halt bieten können.

Schüler, denen Übergangssysteme vertraut sind und die durch Ansprechpartner in die Arbeitswelt begleitet werden, können mit berechtigtem Optimismus in die Zukunft blicken. (Jedenfalls so lange, wie ihre Ansprüche, die sich aus dem Behindertenstatus ergeben, nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.)

5. Gestaltung der Oberstufe als Vorbereitung des Überganges in Beruf und selbständiges Leben

Der Übergang in berufliche Systeme setzt für lernbehinderte Schüler eine eigenständige Oberstufe voraus. Diese kann sich nicht an der Hauptschule oder gar am Hauptschulabschluß orientieren.

Die Oberstufe der Schule für Lernbehinderte hat die wichtige Aufgabe, Jugendliche zur Berufswahlreife zu führen. Sie muß eine eigenes Konzept für ihre Schüler entwickeln, das sich an den Angeboten und Voraussetzungen der beruflichen Rehabilitation orientiert. Dieses Konzept unterscheidet sich deutlich von dem der allgemeinen Schulen. Der Weg in Ausbildung und Arbeit unterscheidet sich grundsätzlich von dem Weg nichtbehinderter Jugendlicher: Ohne die besondere Hilfe der Arbeitsverwaltung, sei es als allgemeine Leistung oder als Leistung der beruflichen Rehabilitation, ist eine berufliche Eingliederung lernbehinderter Jugendlicher nur in Ausnahmefällen erfolgreich.

Praxistage, Werkstattunterricht, Blockpraktika, Jobtrainingsphasen, Dienstleistungen im Umfeld der Schule sowie die enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung sind ebenso Bestandteil dieses Konzeptes wie die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für die berufliche Eingliederung.

6.   Anforderungen an die Rahmenbedingungen sonderpädagogischer Förderung:

Klassengrößen und Deputate

Die zur Zeit üblichen Klassengrößen sind zu groß! So kann z.B. in Baden-Württemberg die Stundentafel in den Klassen 1 bis 3 erst erfüllt werden, wenn mindestens 10 Kinder eine Klasse besuchen. Für die Klassen 4 bis 9 gilt dies erst bei 15 Kindern je Klasse. Für eine sinnvolle Förderung darf die Klassengrößen von 8 Schülern in der Unterstufe (Klassen 1 – 3) und von 12 Schülern in der Mittel- und Oberstufe (Klassen 4 – 9) nicht überschritten werden. Daraus folgt, daß bei 8 bzw. 12 Schülern die Lehrerstunden zur Verfügung stehen müssen, die notwendig sind, den vorgesehenen Unterricht einschließlich Förderkursen, Praxisunterricht in Kleingruppen gemäß Stundentafel durchführen zu können.

Jahrgangsübergreifende Klassen brauchen zumindest teilweise (10-12 Stunden) ein Zwei-Lehrer-System. Für Lehrerfortbildung, Teambesprechungen sowie Krankheitsvertretung muß eine Stellenreserve vorhanden sein, damit Unterrichtsausfall vermieden wird.

Viele Lehrer an Sonderschulen leisten heute einen Teil ihrer Arbeit an allgemeinen Schulen. Sie sind an der sonderpädagogischen Förderung von Behinderten in allgemeinen Schulen beteiligt, sie sind Partner in Kooperationen zwischen Sonder- und allgemeiner Schule, sie erstellen Förderpläne und Gutachten. Sie beraten im Rahmen der Kooperation Eltern und Kollegen. Diese Dienste sind nur bei entsprechender zusätzlicher Personalausstattung zu leisten. Als Maßstab kann hier die Beobachtung zugrunde gelegt werden, daß etwa 20 - 30 % der schulpflichtigen Kinder zumindest vorübergehend einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Verhalten oder Sprache haben. Nur die wenigsten dieser Kinder erhalten heute eine entsprechende sonderpädagogische Förderung.

7. Zusammenfassung

Die Frage, ob Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen mit Nichtbehinderten unterrichtet werden sollen, ist kompliziert und erheblich schwieriger zu beantworten, als bei anderen Behindertengruppen. Lernbehinderte sind in vielen Bereichen nicht von Nichtbehinderten zu unterscheiden. Ein entscheidender Unterschied ist es jedoch, dass sie sich dem Wettbewerb auf dem freien Arbeitsmarkt stellen und ihr Leben maßgeblich selbständig führen müssen. Lernbehinderte haben keine Arbeitsplatzgarantie in der Werkstatt für Behinderte und bisher sind für sie keine Wohnheime oder Wohngemeinschaften gegründet worden. Sie erhalten kein Pflegegeld und haben keine Ansprechpartner als Hilfe im täglichen Leben.

Die Frage, welcher Lernort die besseren Chancen für eine "Integration" in das Arbeitsleben und für eine selbständige Lebensführung ermöglicht, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden. Das Angebot einer gemeinsamen Unterrichtung ist mit dem Angebot der Sonderschule unter den oben aufgeführten Aspekten zu vergleichen.
Die Mehrheit der Eltern lernbehinderter Kinder sowie viele Sonderpädagogen, Berufsberater und Berufsausbilder gestehen einer eigenständigen schulischen Förderung mehr Chancen bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu.

8. Schluss

Der Bundesverband LERNEN FÖRDERN e.V. kann gemeinsamen Unterricht nicht als Verwirklichung des Integrationsanspruchs sehen.
Der Verband erwartet und fordert, daß in einem gut differenzierten Sonderschulwesen Kinder mit Lernbehinderungen die für sie bestmögliche Förderung erhalten. Die Tatsache ist unübersehbar, daß die Integration Behinderter nicht durch die Schule, auch nicht durch gemeinsamen Unterricht, erreicht wird, sondern daß erst der Erfolg am Arbeitsmarkt über gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration entscheidet. Die Schule kann und muß den Weg zu dieser Integration vorbereiten.

April 1999  

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