Möglichkeiten und Grenzen
sonderpädagogischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit
Lernbehinderungen in allgemeinen Schulen und in Sonder-/Förderschulen
- Position
Mit diesem Positionspapier legt der LERNEN FÖRDERN- Bundesverband
eine Hilfestellung zur Entscheidung des richtigen Lernortes für Kinder
und Jugendliche mit Lernbehinderungen vor.
Das Positionspapier wurde vom Bundesvorstand erarbeitet und einstimmig
verabschiedet.
1. Einleitung
2. Begriffe
Der
Begriff "Integration"
Der Begriff
"schulische Aussonderung"
3. Lernbehinderung
Lernbehinderung
als pädagogische Bezeichnung eines Förderbedarfs
Lernen
als wesentlicher Bestandteil des menschlichen Seins
Lernbehinderte,
größte Gruppe unter Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
4. Anforderungen an eine angemessene sonderpädagogische
Förderung von Kindern mit Lernbehinderungen
Die
verletzte Identität des Kindes heilen
Die Sonderschule
geht von der aktuellen Lebenslage des Kindes aus
Der Unterricht
in der Sonderschule
5. Gestaltung der Oberstufe als Vorbereitung des Überganges
in Beruf und selbständiges Leben
6. Anforderungen an die Rahmenbedingungen sonderpädagogischer
Förderung
7. Zusammenfassung
8. Schluss
1. Einleitung
Die Schulen für Behinderte, insbesondere die für Lernbehinderte
sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) und Elterngruppen, die allerdings eher Kinder mit “medizinisch
erklärbaren Behinderungen” im Blick haben, fordern für alle
Behinderten den gemeinsamen Unterricht im allgemeinen Schulsystem. Als
Bundesverband von Eltern, deren Kinder lernbehindert sind, sehen wir uns
durch eine große Zahl von Betroffenen legitimiert, uns auf der Basis
unserer Erfahrungen mit den Schulen für Lernbehinderte zu äußern.
Zunächst zu einigen Begriffen, die heute vielfach in einer fragwürdigen
Weise verwendet werden:
2. Begriffe
Der
Begriff "Integration"
Der Begriff "Integration" wird heute vielfach verwendet, um den gemeinsamen
Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern zu beschreiben.
Der Bundesverband LERNEN FÖRDERN versteht "Integration" als Ziel
einer Förderung, die die berufliche und soziale Eingliederung von
Menschen mit Lernbehinderungen beinhaltet. Integration ist, unabhängig
vom Lernort, im Idealfall das Ergebnis eines in der Regel jahrelangen
Prozesses.
Dieser Prozess kann sowohl im allgemeinen Schulsystem als auch im Sonderschulsystem
erfolgreich verlaufen, wenn entsprechende Bedingungen geschaffen werden.
Der
Begriff "schulische Aussonderung"
Das Ziel einer sonderpädagogischen Förderung Lernbehinderter,
die eine über 100-jährige Tradition hat, ist es bis heute, Kindern
mit besonderen Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsverhalten, die Förderung
zukommen zu lassen, die die allgemeine Schule in den vergangenen 100 Jahren
nicht leisten konnte und bis heute nicht in dem Umfang leisten kann, wie
es notwendig ist.
Deshalb gibt es heute eine breite Zustimmung der Eltern Lernbehinderter
zur Förderung in einer eigenständigen Schulform.
Erst im letzten Jahrzehnt sind die Möglichkeiten einer gemeinsamen
Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in die bildungspolitische
Diskussion eingeführt worden, wobei in der Regel eher von sinnesgeschädigten
oder geistigbehinderten Kindern, weniger von Kinder mit Lernbehinderungen
ausgegangen wurde, weil diese nicht als Behinderte gesehen wurden. Die
Lernbehinderten stellen jedoch mit 56% die größte Untergruppe
unter den behinderten Kindern und Jugendlichen.
Die Bezeichnung "Aussonderung" ist eine Diskriminierung sonderpädagogischer
Förderung. Eine Förderung im Gymnasium, die eine "Aussonderung"
von Schülern aus ihrer Altersgruppe beinhaltet, würde kaum jemand
als „Aussonderung ins Gymnasium“ bezeichnen.
Die Aussonderung findet auch gar nicht durch das Angebot einer Sonderschule
statt, sie ist vielmehr Ausdruck realer gesellschaftlicher Verhältnisse.
Wer Lernprobleme in dem Ausmaß hat, dass von einer Lernbehinderung
gesprochen wird, ist weniger leistungsfähig und hat in der Konkurrenz
um Ausbildungs- und Arbeitsplätze eine schlechtere Ausgangsposition.
Dasselbe gilt für viele Hauptschüler mit schlechtem oder ohne
Hauptschulabschluss. Daran kann auch der gemeinsame Unterricht von Behinderten
und Nichtbehinderten nichts ändern.
Die Feststellung einer Behinderung und das Festhalten am Behindertenbegriff
sind Voraussetzung für den Anspruch auf Mittel zur Rehabilitation,
d.h. auf Eingliederungshilfen in den Arbeitsmarkt. Diese Feststellung
ist auch bei gemeinsamem Unterricht notwendig. Aussonderung ist kein schulisches
sondern ein gesellschaftliches Problem, das über die Schule nicht
zu lösen ist.
3. Lernbehinderung
Lernbehinderung
als pädagogische Bezeichnung eines Förderbedarfs
Etwa 2,5% der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs haben
umfängliche, lang-andauernde und schwerwiegende Schwierigkeiten beim
Lernen und benötigen eine "besondere" Förderung, die intensiver
und umfassender sein muß, als es für den größten
Teil ihrer Altersgenossen offensichtlich ausreicht. Die Lernprobleme enden
nicht mit dem Übergang in das berufsbildende System und Fortbildungsmaßnahmen
im Beruf werden die Probleme erneut hervorrufen. Dieser Prozentsatz von
etwa 2,5% ist seit vielen Jahren relativ konstant und auch im internationalen
Vergleich wissenschaftlich nicht umstritten.
In Deutschland hat man für dieses Erscheinungsbild in den sechziger
Jahren den Begriff "Lernbehinderung“ gebildet, der den besonderen Förderbedarf
dieser Gruppe bezeichnen soll. Dieser Begriff ist jedoch immer umstritten
gewesen, da er einerseits von den betroffenen Kindern und Jugendlichen
selbst abgelehnt wird (sie fühlen sich nicht als Menschen mit einer
Behinderung). Andererseits ist der Begriff oftmals dazu verwandt worden,
ein „Nichtkönnen“, ein Defizit zu diagnostizieren und damit eine
abwertende Kategorie zu bilden, die die Würde des Menschen verletzt.
Die Kultusministerkonferenz hat deshalb in ihrem Beschluß von 1994
den Begriff mit „Förderbedarf im Lern- und Leistungsverhalten" beschrieben.
In vielen Bundesländern sind die (Sonder-)Schulen für Lernbehinderte
in "Förderschulen" oder "Schule für Lernhilfe" umbenannt worden.
Alle Umbenennungen der Vergangenheit haben die gesellschaftliche Problematik
nicht lösen können.
Uns erscheint es sinnvoll, Lernbehinderung im Rahmen eines ganzheitlichen
Modells zu erklären, das Chancen für eine Rehabilitation eröffnet
und Integration in unserem Sinne ermöglicht. Danach hängen die
Fähigkeiten eines jeden Menschen von einer Vielzahl von Einflüssen
und Rahmenbedingungen ab:
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von den genetisch bedingten Anlagen |
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von der in ihm angelegten Persönlichkeitsstruktur |
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von den in der Erziehungsgeschichte erfolgten Prägungen und
Lernerfahrungen |
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von dem sozialen Umfeld und dem Klima, in das die Entwicklung eingebettet
ist |
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von den erforderlichen Förderungen, Anregungen und Unterstützungen
in den Phasen der Entwicklung |
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von den individuellen Verhaltensmustern (auch Fehlhaltungen), die
sich im Laufe der Entwicklung herausbilden und verfestigen |
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von den gesellschaftlichen und beruflichen Rahmenbedingungen und
den damit verbundenen Anforderungen und Werten |
 |
von den inneren Einstellungen, mit denen ein Mensch sich und seine
Umwelt sieht und bewertet: seine Realität in der er lebt.“ |
(Schopf, Peter: Lernschwäche, Lernbeeinträchtigung, Lernbehinderung
- Aspekte zur Klärung. ibv 6/98. 1998. S. 350)
Lernen
als wesentlicher Bestandteil des menschlichen Seins
Lernen ist ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Seins. Schulisches
Lernen oder "kognitive Leistungen" bezeichnen nur einen Bruchteil der immerwährenden
Lernanforderungen, mit denen ein Individuum in seiner Lebensgeschichte konfrontiert
wird. Schwierigkeiten, Einschränkungen oder Störungen in diesem
Lernprozess "behindern" die soziale Integration eines Menschen.
In diesem Sinne, wie es übrigens heute in den Interpretationen zum
Schwerbehindertengesetz dargestellt ist, gehören Menschen mit Lernbehinderungen
eindeutig zu dem Personenkreis der Behinderten, für die das Sozialstaatsgebot
des Grundgesetzes die besondere Fürsorge des Staates und ein Benachteiligungsverbot
vorschreibt.
Lernbehinderte,
größte Gruppe unter Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
Schüler mit Lernbehinderungen, oder „mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Lern- und Leistungsverhalten" wie es heute heißt,
bilden unter Sonderschülern mit einem Anteil von 56% die weitaus
größte Gruppe. (1997: ca. 240.000 von ca. 400.000 Schülern
der Sonderschulen). Unberücksichtigt bei dieser Zahl sind Schüler,
die einen gemeinsamen Unterricht besuchen oder denen eine sonderpädagogische
Förderung vorenthalten wird. Ebenfalls nicht enthalten sind die Schüler,
die keinen Hauptschulabschluß erreichen und deren Anteil bis zu
19% ausmacht. Etwa zwei Drittel der Jugendlichen, die jährlich in
berufliche Rehabilitationsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit
eintreten, 40.000 von 60.000 Rehabilitanden, werden unter der Bezeichnung
lernbehindert statistisch erfaßt. Jede Neuorganisation schulischer
gemeinsamer Förderung von Behinderten und Nichtbehinderten muß
sich deshalb an dieser Gruppe bewähren.
4. Anforderungen an eine angemessene sonderpädagogische Förderung
von Kindern mit Lernbehinderungen
Eigenständige Sonderschule oder gemeinsamer Unterricht von lernbehinderten
und nichtbehinderten Kindern sind keine sich ausschließenden Gegensätze,
zumal es inzwischen national wie international viele Zwischenformen wie
Kooperation, teilweise gemeinsamer Unterricht, gemeinsames Schulhaus und
mobile Hilfen gibt. Zudem wird von Eltern, Fachverbänden und einigen
Bildungspolitikern ein Wahlrecht für Eltern gefordert, den geeigneten
Ort für die sonderpädagogische Förderung aussuchen zu können.
Die wichtigsten Anforderungen an eine Förderung sollen im folgenden
am Beispiel der Sonderschule für Lernbehinderte (der Förderschule,
der Schule für Lernhilfe oder wie auch immer sie heißen mag)
dargestellt werden. Schulen, die gemeinsamen Unterricht anbieten, sollten
diesen Anforderungen ebenfalls standhalten können.
Die
verletzte Identität des Kindes heilen
Die meisten Kinder, die eine Förderschule besuchen, waren zuvor an
einer Grundschule „integriert“. Dort haben sie in aller Regel Versagenserfahrungen
gemacht, die im ungünstigsten Fall nicht nur von Elternseite zu Vorhaltungen,
sondern von Schülerseite zu persönlichen Verletzungen und von
Lehrerseite zu Abwertung geführt haben.
Wir erfahren immer wieder, wie der Hausaufgabenstress die positive emotionale
Beziehung zwischen Mutter und Kind gefährdet. Die vielen Mißerfolge
wirken entmutigend und bewirken in den meisten Fällen ein negatives
Selbstbild. Positive Lernerfahrungen im alten Umfeld sind dann fast unmöglich.
Es gehört zum Selbstverständnis einer guten Sonderschule, diese
Problematik mit einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen
aufzuarbeiten und dem Kind den Glauben an die eigene Lernfähigkeit
durch angemessene Aufgabenstellung und vorsichtige Ermutigung zurückzugeben.
Die
Sonderschule geht von der aktuellen Lebenslage des Kindes aus
Die Sonderschule berücksichtigt individuelle Problemlagen. Fachkräfte
(Therapeuten) werden in die Arbeit mit einbezogen. Wo es erforderlich erscheint,
bietet die Schule Raum und Zeit für Entwicklungsförderung. Dies
kann nur funktionieren, wenn Eltern und Lehrer partnerschaftlich die Hilfeplanung
(den Förderplan) erstellen. Auch dort wo die Elternbeteiligung zunächst
nicht gelingt, muß zumindest immer wieder versucht werden, die Eltern
einzubeziehen.
Das Lebensumfeld des Kindes ist im Blickpunkt der Förderung. Die
Familiensituation, der Druck auf Eltern und Kind beeinflussen nicht selten
die Lernsituation zu Hause. Eine gute Sonderschule muß sich auch
dieser Situation annehmen. Für einen Teil der Kinder muß ein
Ganztagesangebot mit Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung bestehen.
Der
Unterricht in der Sonderschule
Lehrerinnen und Lehrer an einer Sonderschule verfügen über eine
Vielfalt von Methoden, um jedem Kind den Lernstoff individuell angepaßt
vermitteln zu können. Der Lernerfolg für das einzelne Kind hängt
direkt davon ab, ob binnendifferenzierende Angebote im nötigen Umfang
gemacht werden können.
Je lebenspraktischer der Unterricht ist, um so eher wird die Lernbereitschaft
des Kindes zu wecken sein. Der Unterricht ist nicht fachspezifisch sondern
ganzheitlich, themenorientiert angelegt. Unterricht an der Sonderschule
trägt zur Alltagsbewältigung bei. Die Sonderschule wird, dort
wo es nötig ist, dafür sorgen, daß die Grundbedürfnisse
der Kinder befriedigt werden.
Die meisten Lehrkräfte an Sonderschulen fühlen sich für
jeden Schüler auch über die Unterrichtszeit und die Schulzeit
hinaus verantwortlich. Nicht nur die Grundqualifikationen in Mathematik,
Deutsch und Kommunikationstechniken stehen im Vordergrund, sondern die
Motivation zu arbeiten wird gefördert, die sekundären Arbeitstugenden
werden konsequent ausgebildet. Am Ende der Schulzeit haben die Schüler
ein realistisches Selbstbild.
Bei den Schülern wurden Freizeitinteressen geweckt, die auch in
Zeiten ohne Arbeit finanzierbar sind und einen Halt bieten können.
Schüler, denen Übergangssysteme vertraut sind und die durch
Ansprechpartner in die Arbeitswelt begleitet werden, können mit berechtigtem
Optimismus in die Zukunft blicken. (Jedenfalls so lange, wie ihre Ansprüche,
die sich aus dem Behindertenstatus ergeben, nicht grundsätzlich in
Frage gestellt werden.)
5. Gestaltung der Oberstufe als Vorbereitung des Überganges in
Beruf und selbständiges Leben
Der Übergang in berufliche Systeme setzt für lernbehinderte
Schüler eine eigenständige Oberstufe voraus. Diese kann sich
nicht an der Hauptschule oder gar am Hauptschulabschluß orientieren.
Die Oberstufe der Schule für Lernbehinderte hat die wichtige Aufgabe,
Jugendliche zur Berufswahlreife zu führen. Sie muß eine eigenes
Konzept für ihre Schüler entwickeln, das sich an den Angeboten
und Voraussetzungen der beruflichen Rehabilitation orientiert. Dieses
Konzept unterscheidet sich deutlich von dem der allgemeinen Schulen. Der
Weg in Ausbildung und Arbeit unterscheidet sich grundsätzlich von
dem Weg nichtbehinderter Jugendlicher: Ohne die besondere Hilfe der Arbeitsverwaltung,
sei es als allgemeine Leistung oder als Leistung der beruflichen Rehabilitation,
ist eine berufliche Eingliederung lernbehinderter Jugendlicher nur in
Ausnahmefällen erfolgreich.
Praxistage, Werkstattunterricht, Blockpraktika, Jobtrainingsphasen, Dienstleistungen
im Umfeld der Schule sowie die enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung
sind ebenso Bestandteil dieses Konzeptes wie die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
für die berufliche Eingliederung.
6. Anforderungen an die Rahmenbedingungen sonderpädagogischer
Förderung:
Klassengrößen
und Deputate
Die zur Zeit üblichen Klassengrößen sind zu groß!
So kann z.B. in Baden-Württemberg die Stundentafel in den Klassen 1
bis 3 erst erfüllt werden, wenn mindestens 10 Kinder eine Klasse besuchen.
Für die Klassen 4 bis 9 gilt dies erst bei 15 Kindern je Klasse. Für
eine sinnvolle Förderung darf die Klassengrößen von 8 Schülern
in der Unterstufe (Klassen 1 – 3) und von 12 Schülern in der Mittel-
und Oberstufe (Klassen 4 – 9) nicht überschritten werden. Daraus folgt,
daß bei 8 bzw. 12 Schülern die Lehrerstunden zur Verfügung
stehen müssen, die notwendig sind, den vorgesehenen Unterricht einschließlich
Förderkursen, Praxisunterricht in Kleingruppen gemäß Stundentafel
durchführen zu können.
Jahrgangsübergreifende Klassen brauchen zumindest teilweise (10-12
Stunden) ein Zwei-Lehrer-System. Für Lehrerfortbildung, Teambesprechungen
sowie Krankheitsvertretung muß eine Stellenreserve vorhanden sein,
damit Unterrichtsausfall vermieden wird.
Viele Lehrer an Sonderschulen leisten heute einen Teil ihrer Arbeit an
allgemeinen Schulen. Sie sind an der sonderpädagogischen Förderung
von Behinderten in allgemeinen Schulen beteiligt, sie sind Partner in
Kooperationen zwischen Sonder- und allgemeiner Schule, sie erstellen Förderpläne
und Gutachten. Sie beraten im Rahmen der Kooperation Eltern und Kollegen.
Diese Dienste sind nur bei entsprechender zusätzlicher Personalausstattung
zu leisten. Als Maßstab kann hier die Beobachtung zugrunde gelegt
werden, daß etwa 20 - 30 % der schulpflichtigen Kinder zumindest
vorübergehend einen sonderpädagogischen Förderbedarf in
den Bereichen Lernen, Verhalten oder Sprache haben. Nur die wenigsten
dieser Kinder erhalten heute eine entsprechende sonderpädagogische
Förderung.
7. Zusammenfassung
Die Frage, ob Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen mit Nichtbehinderten
unterrichtet werden sollen, ist kompliziert und erheblich schwieriger
zu beantworten, als bei anderen Behindertengruppen. Lernbehinderte sind
in vielen Bereichen nicht von Nichtbehinderten zu unterscheiden. Ein entscheidender
Unterschied ist es jedoch, dass sie sich dem Wettbewerb auf dem freien
Arbeitsmarkt stellen und ihr Leben maßgeblich selbständig führen
müssen. Lernbehinderte haben keine Arbeitsplatzgarantie in der Werkstatt
für Behinderte und bisher sind für sie keine Wohnheime oder
Wohngemeinschaften gegründet worden. Sie erhalten kein Pflegegeld
und haben keine Ansprechpartner als Hilfe im täglichen Leben.
Die Frage, welcher Lernort die besseren Chancen für eine "Integration"
in das Arbeitsleben und für eine selbständige Lebensführung
ermöglicht, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden.
Das Angebot einer gemeinsamen Unterrichtung ist mit dem Angebot der Sonderschule
unter den oben aufgeführten Aspekten zu vergleichen.
Die Mehrheit der Eltern lernbehinderter Kinder sowie viele Sonderpädagogen,
Berufsberater und Berufsausbilder gestehen einer eigenständigen schulischen
Förderung mehr Chancen bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu.
8. Schluss
Der Bundesverband LERNEN FÖRDERN e.V. kann gemeinsamen Unterricht
nicht als Verwirklichung des Integrationsanspruchs sehen.
Der Verband erwartet und fordert, daß in einem gut differenzierten
Sonderschulwesen Kinder mit Lernbehinderungen die für sie bestmögliche
Förderung erhalten. Die Tatsache ist unübersehbar, daß die
Integration Behinderter nicht durch die Schule, auch nicht durch gemeinsamen
Unterricht, erreicht wird, sondern daß erst der Erfolg am Arbeitsmarkt
über gesellschaftliche Teilhabe und damit Integration entscheidet.
Die Schule kann und muß den Weg zu dieser Integration vorbereiten.
April 1999
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