Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit LernbehinderungenMit diesem Positionspapier legt LERNEN FÖRDERN-Bundesverband zur Förderung Lernbehinderter e. V. den Vorschlag zur Koordination und Begleitung der beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mitLernbehinderungen vor. Das Positionspapier wurde vom Bundesvorstand in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitet und einstimmig verabschiedet. Wer den Text haben möchte, kann ihn auf unserer Downloadseite herunterladen. Einleitung:Das derzeitige Angebot der beruflichen Rehabilitation
Das derzeitige Angebot der beruflichen RehabilitationDas derzeitige Angebot der beruflichen Rehabilitation für Jugendliche mit Lernbehinderungen ist vielfältig und differenziert. Die Instrumente der beruflichen Rehabilitation erlauben es, den verschiedenartigen Ausprägungen der Lernbehinderungen gerecht zu werden. Die Berufsberatung für Behinderte trägt dazu bei, Jugendlichen mit Förderbedarf eine angemessene berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder Berufsausbildung zukommen zu lassen. Ganz besonders bewährt hat sich das Instrument der „ausbildungsbegleitenden Hilfen“ (abH). Sie sind für viele Jugendliche mit Lernbehinderungen erfolgreich, da durch teilnehmerausgerichteten Stützunterricht sowie sozialpädagogische Betreuung eine berufliche Qualifikation erworben wird. Durch die betriebsnahe Ausbildung werden die Chancen zur betrieblichen Eingliederung erhöht. Ebenfalls positiv sind die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, die an Betriebe gewährt werden können, die „Sonderschüler“ ausbilden. Dennoch gibt es eine Reihe von Schwachstellen im System, die im Sinne eines effektiven und ganzheitlichen Rehabilitationsansatzes für Lernbehinderte dringend verbesserungswürdig sind:1.Schwierigkeiten durch Änderung des Rehabilitationsrechts
Nach § 102 SGB III ist der Rechtsanspruch auf besondere Leistungen der beruflichen Rehabilitation nur dann gegeben, wenn die Maßnahme in einer Einrichtung für Behinderte erfolgt oder allgemeine Leistungen nicht ausreichen. Hier gilt es bundesweite Vergleichbarkeit und Zugangsvoraussetzungen darzulegen und im Sinne der individuellen Rehabilitationsplanung zu sichern.
2. Probleme der beruflichen Qualifikation von Jugendlichen mit LernbehinderungenEbenso wie für Nichtbehinderte gilt für Jugendliche mit Lernbehinderungen der Grundsatz, soviel berufliche Qualifikation zu erwerben wie möglich. Berufliche Qualifikation erhöht die beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten entscheidend und trägt dazu bei, Zeiten von Arbeitslosigkeit zu verringern oder sogar zu vermeiden. Das derzeitige System der Berufsausbildung benachteiligt Jugendliche mit Lernbehinderungen in vielfältiger Weise: Viele Ausbildungsberufe sind mit hohen theoretischen Anforderungen überfrachtet worden, so daß die Abschlüsse für Sonder-, aber auch für Hauptschüler nicht mehr erreichbar sind. Ausbildungsberufe mit einfachen theoretischen Anforderungen und großen praktischen Anteilen sind bisher nicht neu entwickelt worden. Das Angebot an Ausbildungsberufen für Jugendliche mit Lernbehinderungen ist eingeschränkt. Ganz besonders gilt dies für weibliche Jugendliche.Das Instrument des § 48 BBiG bzw. § 42b HwO, Regelungen für Behinderte in der Berufsausbildung, wird regional sehr unterschiedlich genutzt und stößt immer noch auf Ablehnung bei den Arbeitnehmerverbänden insbesondere einer Einzelgewerkschaft. Dies führt vielerorts zur Blockade von Regelungen, mit denen Lernbehinderten eine berufliche Qualifikation vermittelt werden könnte. Es bedarf der Entwicklung von angepaßten Ausbildungskonzepten, die Einschränkungen von Lernbehinderten in Bezug auf Theorie und Lerntempo berücksichtigen, aber auch deren Förder- und Lernfähigkeiten mehr als bisher erschließen. Regelungsbedürftig ist die Attestierung von erworbenen Qualifikationen. Lernbehinderte, die aufgrund ihrer Schädigungen nicht oder noch nicht eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erfolgreich absolvieren können, sind aus dem System der Beruflichen Bildung weitgehend ausgeschlossen. Allein der zwei- bis dreijährige Förderlehrgang der Arbeitsverwaltung soll sie dazu befähigen, sich auf einem Arbeitsmarkt zu integrieren, der durch ein Überangebot von nicht qualifizierten Bewerbern bei geringem Stellenangebot gekennzeichnet ist. Für diesen Personenkreis sind dringend vergleichbare Teilqualifikationen
zu entwickeln und sogenannte Nebenqualikationen zu vermitteln wie Führerschein,
Maschinenscheine, Gabelstaplerfahrerführerschein, Arbeitssicherheit,
Hygiene o. ä.. Des weiteren muß der Prozeß der Berufseingliederung
durch Zwischenformen zwischen allgemeinem und besonderem Arbeitsmarkt
ergänzt werden. Trotz ihrer behinderungsbedingten Einschränkung
stehen diesem Personenkreis in der Regel nur zwei bzw. zum Teil 3. Angebote der Berufstätigkeit zwischen allgemeinem und besonderem ArbeitsmarktNicht alle Menschen mit Lernbehinderungen, beruflich qualifiziert oder ohne berufliche Qualifikation, können sofort ohne besondere Hilfen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Eine Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte hingegen würde sie unterfordern. Zudem ist eine Beschäftigung dort nach den gesetzlichen Vorgaben eigentlich nicht möglich. Eltern und Betroffene können das derzeitige Entlohnungssystem in der Werkstatt nicht akzeptieren, das weit unter dem Niveau eines Hilfsarbeiterlohns liegt.Derzeitige Bestrebungen, Lehrgänge für den allgemeinen Arbeitsmarkt in den Werkstätten für Behinderte anzusiedeln, sind wenig hilfreich. Denn nichts stigmatisiert einen Lernbehinderten stärker und desavouiert ihn gegenüber einem zukünftigen Arbeitgeber mehr als die Herkunft aus der Werkstatt für Behinderte. Modellversuche, die mit hohem Kostenaufwand und fragwürdiger wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt wurden, belegen dieses. Sinnvoller erscheinen für diesen Personenkreis Beschäftigungsbetriebe
oder Einrichtungen des zweiten Arbeitsmarktes, um Eingliederungsmöglichkeiten
zu verbessern, zu erhalten oder zu fördern. Erforderlich sind ebenfalls
Regelungen der Entlohnung wie Lohnkostenzuschüsse, Kombilohn, Mindestlohn
oder Grundrente, wie sie in vielen anderen Staaten der Europäischen
Union existieren. 4. Forderungen an Schule, Berufsschule, berufsvorbereitende schulische BildungsmaßnahmenBei der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung hat die Sonder-/Förderschule eine wesentliche Aufgabe. Sie muß mit den Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Eltern realistische Berufsplanungen erarbeiten, über die verschiedenen Angebote der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten informieren und Wege der Berufseingliederung vermitteln. Die Vermittlung von Verhaltens- und Schlüsselqualifikationen, die heute mehr denn je Voraussetzung für die betriebliche Eingliederung ist, muß im Schulkonzept verankert sein. Viele Sonderschullehrerinnen und -lehrer beraten ehemalige Schülerinnen und Schüler bei beruflichen Schwierigkeiten, bei praktischer Lebensbewältigung und in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Sie sind oftmals die einzigen Ansprechpartner für Lernbehinderte, die keine Unterstützung durch Familie und Freundeskreis haben. Schulsozialarbeit ist Bestandteil des besonderen Förderangebotes und muß in der Förder-/Sonderschule kontinuierlich angeboten werden.Der Informationsstand der Lehrerinnen und Lehrer über die Angebote der beruflichen Eingliederung und Rehabilitation und deren gesetzliche Grundlagen ist dringend verbesserungswürdig. Es besteht Fortbildungsbedarf vor allem bei Lehrerinnen und Lehren der Abschlußklassen. Diesen muß die Lehrerfortbildung stärker als bisher berücksichtigen. Bei der Erstausbildung von Sonderpädagogikstudenten muß das Fach Arbeitslehre/Berufseingliederung zum Pflichtprüfungsfach werden, damit die späteren Lehrerinnen und Lehrer für ihre Aufgabe vorbereitet sind. Für die Referendarzeit sind Modelle zu erproben, die diese Inhalte vertiefen und durch Praktika in Betrieben und Rehaeinrichtungen erfahrbar machen. Die Sonderschule sollte verpflichtend für die Berufsberatung ein sonderpädagogisches Gutachten erstellen, was bisher nur in Bayern vorgeschrieben ist. Dieses Gutachten erhöht die Qualität der Berufsberatung dadurch, daß langjährige sonderpädagogische Förderung in die Begutachtung einfließt. Es ergänzt die Untersuchungen des psychologisch-ärztlichen Dienstes der Arbeitsverwaltung und unterstützt die Entscheidungen des Reha-Beraters im Sinne des SGB III §9, §97, §102. Sofern eine ausreichende Begutachtung vorhanden ist, muß kein neues Gutachten angefertigt werden. Für den berufsorientierenden, berufswahlvorbereitenden Unterricht/Arbeitslehre sind Formen zu entwickeln, die engeren Bezug zur betrieblichen Praxis haben. Auch andere Formen der Betriebspraktika wie Werkstattunterricht, wöchentlicher Praktikumstag und ähnlichem führen zu verbesserten Eingliederungschancen. Der Informationsfluß zwischen Schule, Berufsberatung, Betrieben, Reha-Trägern und Ausbildungsstätten muß im Sinne eines abgestimmten Rehabilitationsprozesses verbessert werden. Die Akquise von möglichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Lernbehinderungen ist eine neue Aufgabe der Sonderschulen, die einige Schulen inzwischen erfolgreichübernommen haben. Völlig unzureichend ist in fast allen Bundesländern die Förderung
von lernbeeinträchtigten oder lernbehinderten Schülern in den
berufsbildenden Schulen. Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz von
1982 (!) ist nur in einem Bundesland flächendeckend umgesetzt worden.
Die berufsbildenden Schulen haben als Partner im dualen System der Berufsausbildung
die Pflicht allen Schülern, also auch lernbeeinträchtigten oder
lernbehinderten, unabhängig davon, ob sie eine Vollausbildung nach
§ 25 BBiG/HwO oder eine Ausbildung nach den Regelungen des §
48 BBiG bzw. § 42b HwO absolvieren, die notwendigen theoretischen
Kenntnisse zu vermitteln, die für einen erfolgreichen Berufsabschluß
vor der Kammer erforderlich sind. Bis heute gibt es keine Regelungen,
die unterschiedliche schulische Vorbildung, Lernfähigkeit und Lerntempo
durch Förderunterricht, innere Differenzierung oder angepaßte
Curricula berücksichtigen. Der Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen beschränkt sich nicht nur auf die Jugendlichen, die im Ramen des dualen Systems eine Berufsausbildung absolvieren. Auch behinderte Jugendliche, die in zwei- bis dreijährigen Förderlehrgängen auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden, haben nicht nur eine Berufsschulpflicht, sondern ein Recht auf angemessene Bildungsangebote der berufsbildenden Schule. Für diesen Personenkreis liegen nur punktuell Bildungskonzepte und Curricula vor. 5. Abstimmung/Flexibilisierung des RehabilitationsprozessesDie Berufsberatung bietet jedem Abgänger der Sonder-/Förderschule eine Maßnahme der Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung, die den Fähigkeiten des Rehabilitanden angemessen sein soll. Sie kann zudem bei Bedarf eine Berufsfindungund Arbeitserprobung anbieten. Betroffenen und Außenstehenden erscheint das Angebot oft unübersichtlich und, soweit es die allgemeinen Angebote betrifft, nicht für Lernbehinderte angemessen. Leider haben betriebliche und betriebsnahe Maßnahmen im Gesamtangebot an Bedeutung verloren. Aufgrund der derzeitigen Finanzierungsstruktur sind flexible Übergänge zwischen Maßnahmen, eine Kontrolle der Zweckmäßigkeit und eine Abstimmung der jeweiligen Träger untereinander schwierig. Ein Qualitätsvergleich ist mangels verbindlicher Kriterien derzeit nicht möglich. Dringend verbesserungswürdig wären deshalb:
6. Vorschlag zur Koordination der beruflichen und sozialen RehabilitationAn der beruflichen und sozialen Rehabilitation Lernbehinderter sind eine Vielzahl von Personen und Institutionen beteiligt: Schule, Berufsberatung, Träger von Maßnahmen, Betriebe, LERNEN FÖRDERN- Vereine, zunehmend auch Integrationsdienste bzw. Hauptfürsorgestellen. Oftmals sind weitere Hilfen zur persönlichen Lebensgestaltung notwendig wie Hilfen beim Wohnen oder in finanziellen Angelegenheiten. Trotz vieler Hilfen mangelt es an einem abgestimmten Konzept, das die Glieder der Rehabilitationskette organisch miteinander verknüpft. Es fehlt derzeit an einer Reha-Gesamtplanung, die in der Oberstufe der Schule beginnt und mit erfolgreicher beruflicher Eingliederung, Arbeitsplatzerhalt und einem zur Lebensführung ausreichendem Einkommen endet. Zwar bietet jedes Glied in der Rehabilitationskette seine Hilfen an, die Zuständigkeit wird jedoch an die folgende Stelle weitergereicht. Hierdurch entstehen unorganische Abbrüche des Rehabilitationsgeschehens oder gelegentlich Doppelbetreuungen.Nur in Berufsbildungswerken und im Benachteiligtenprogramm sind derzeit nachgehende Hilfen mit einer relativ kurzen Dauer vorgesehen. Jugendliche mit Lernbehinderungen brauchen aber einen kontinuierlichen Ansprechpartner für den gesamten Rehabilitationsprozeß, der auch bei persönlichen Problemen der Lebensbewältigung Verbindungen zu Hilfen herstellen kann. Die Aufgaben können mit Koordination, Regie- und Leitstelle, Übergangshelfer,
Reha-Helfer umschrieben werden. Er ist die Anlaufstelle für den Betroffenen,
der Hilfe dort gibt, wo sie dem Behinderten nicht zugänglich ist,
oder Hilfen in den Bereichen vermittelt, wo sie angeboten, vom Lernbehinderten
nicht allein wahrgenommen werden kann. Neben Fragen der beruflichen Eingliederung
sind beispielsweise Arbeitplatzerhalt, Sicherung des Lebensunterhaltes,
Einkommens-/Schuldnerberatung, Wohnen, Verträge und Anträge
Gegenstand der Unterstützung. Aber Partnerschaft, Freizeitgestaltung,
Drogen, Erziehungsfragen sind Bereiche, die Lernbehinderte häufig
nicht ohne Hilfe oder Vermittlung von Hilfen lösen können, wenngleich
das Ausmaß geringer ist als bei vielen anderen Behinderungsformen
oder wie es etwa das Betreuungsgesetz erfordert. Die Einrichtung einer Reha-Koordination hat für alle am Rehabilitationsprozess
Beteiligten Vorteile:
|
| Die Schule wird in ihrem Bemühen der Berufsvorbereitung unterstützt. | |
| Die Berufsberatung kann mittelbar die Hilfe geben, die sie derzeit personell nicht leisten kann. Sie erhält Rückmeldung über Zweckmäßigkeit und Qualität ihrer Reha-Planung. | |
| Die Träger können sich stärker auf den Bereich ihres Auftrages konzentrieren. | |
| Betriebe erhalten Hilfen und Informationen. | |
| Die Betroffenen schließlich wissen, an wen sie sich wenden können. |
Der LERNEN FÖRDERN- Bundesverband |
|
Geschichte/ Historie |
|
Positionen |