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Bundesausschuss

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Bundesausschuss

25. - 27. September 2009 in Behringen / Thüringen

Die Rechte von Menschen mit Lernbehinderungen
Recht auf Bildung - Recht auf Aktivität und Teilhabe

Im Zentrum des diesjährigen Bundesausschusses stand Artikel 24 der UN-Konvention: Wie kann die schulische Bildung für Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung gestaltet werden, damit ihr Recht auf Bildung gewahrt wird? Entscheidend sind dabei die Fragen, wie Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung ihre Schulzeit erleben, ihre Persönlichkeit entwickeln und Handlungskompetenzen für eine selbständige Lebensführung erwerben können  – früher, heute und in Zukunft – und in welchem Zusammenhang die Bestimmungen der UN-Konvention stehen: Wo liegen die Grenzen, was ist möglich?

Bundesvorstand und Vorsitzende der Landesverbände diskutierten ausführlich die verschiedenen Facetten dieser Fragestellungen. Das Wichtigste ist, das stand für alle fest, das Wohl des einzelnen Kindes. Der richtige Weg zur Teilhabe in der Gesellschaft muss für jedes Kind gefunden und mit jedem Kind individuell gegangen werden.

 

Freitag, 25. September 2009

In historischem Rahmen im denkmalgeschützten Schlosshotel Behringen begrüßte die Bundesvorsitzende, Mechthild Ziegler, die Delegierten und dankte insbesondere Dr. Valentin Aichele für sein Kommen und seine Gesprächsbereitschaft.

Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte, referierte über „das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, und informierte die interessierten Zuhörer über Entstehung, Bedeutung und Umsetzung der UN-BRK. Im Anschluss an diesen aufschlussreichen Vortrag berichtete Pfarrer Bernd Reinzhagen aus Solingen vom gemeinsamen Unterricht, den seine Tochter Jasmin besucht und zeigte eindrücklich, wie Integration/Inklusion gelingen kann, wenn die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen stimmen. Wie entscheidend persönliche Faktoren sind, verdeutlichte auch die folgende Aussprache, in der die verschiedenen Facetten angeregt diskutiert wurden. Gelungene, aber auch gescheiterte Versuche der schulischen Integration wurden vorgestellt und ausführlich besprochen. Dabei wurde deutlich, dass sich das Gelingen stets bei der Umsetzung vor Ort entscheidet!

 

Diskussion: Welche Ansprüche haben wir an die Bildung unserer Kinder?

Ernst Heimes betonte in seiner Eröffnung der Diskussion, dass der Ablehnung einer Beschulung in einer allgemeinen Schule von Elternseite oft leidvolle Erfahrungen vorausgingen. Erfahrungen, die Eltern und ihre Kinder gemacht hätten und die sie zu Verfechtern der Förderschule machten. Diese Erfahrungen und die dabei entstehenden sozialen Prozesse dürften nicht einfach übergangen werden, sondern müssten in der Umformung des Bildungssystems berücksichtigt werden. Damit ein sich veränderndes Bildungssystem akzeptiert werde, müsse sich das System langsam weiterentwickeln. Schließlich müsse eine wirkliche Inklusion stattfinden, die auch Kinder mit einer Lernbehinderung konzeptionell berücksichtigt. Die Betrachtungen im Sonderschulbereich konzentrierten sich zurzeit jedoch vor allem auf körperliche, geistige und seelische Behinderungen.

Ausschlaggebend, so ergänzte Rainer Triller, sei nicht nur die Frage, was sich in der Sonderschule ändern müsse, sondern vielmehr auch, wie sich die allgemeine Schule auf unsere Kinder einstellen könne. Nicht zu vernachlässigen sei dabei, was an den jeweiligen Übergängen passiere, betonte Hans-Georg Kalbhenn.

Brigitte Schulz-Löffler sprach diesbezüglich einen weiteren, grundlegenden Bereich an, der in der aktuellen Diskussion sehr oft ausgeblendet werde: nämlich der Anschluss an die Schule. Aus ihrer Sicht zeige sich, dass Peergroups immer mehr auseinanderfallen und spätestens in der Pubertät auch Jugendliche aus Integrationsklassen keinen Kontakt mehr zu anderen Jugendlichen haben. Dass Kinder mit Lernbehinderungen von anderen beispielsweise nicht zum Geburtstag eingeladen werden, das bestätigten die Eltern einstimmig. Je älter Kinder mit einer Lernbehinderung werden, desto schwieriger werde der schulische und der soziale Anschluss. Im BBW blühten viele Jugendliche regelrecht auf, weil sie endlich unter gleich starken Jugendlichen seien und dabei Erfolg und Anerkennung spürten. Auch diese Erfahrung wurde von den anwesenden Eltern bestätigt. Jürgen Seifermann hob hervor, die Inklusion am Arbeitsmarkt sei entscheidend, damit die Zukunft der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesichert sei.

 

In weiteren Beiträgen wurde neben strukturellen Fragen die jeweils individuelle Sicht der Kinder und Jugendlichen nicht außer Acht gelassen. Es dürfe zum Beispiel, so Mechthild Ziegler, nicht passieren, dass ein Kind in seinen Fähigkeiten überschätzt und sein Förderbedarf vernachlässigt werde. Seinem Recht auf Bildung werde dann nicht nachgekommen. Daran anknüpfend betonte Michael Tonndorf, dass sich für Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung durch die Umsetzung der UN-BRK keine Nachteile ergeben dürfen. Es müsse dementsprechend auch offen darüber diskutiert werden, ob das Recht auf Bildung nicht auch mit dem Recht auf Inklusion in Konflikt geraten könne.

 

Die verschiedenen Fragen und Bedenken, die in der Diskussion geäußert wurden, zeigten, dass bei einer gerechten Umsetzung UN-BRK viele Faktoren und Effekte beachtet werden müssen. Unerlässlich ist dabei, dass sich die Einstellungen vor allem in den Köpfen ändern –insbesondere die Sichtweise auf Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung betreffend.

 

Was können wir tun?

Nicht nur im Rahmen der Veranstaltung, sondern auch während des Abendessens, in den Pausen und beim gemütlichen Ausklang des Tages, drehten sich die lebhaften Gespräche weiterhin um die Umsetzung der UN-Konvention.

Am Ende stand für alle fest: Wir dürfen nicht das aufgeben, was wir für richtig halten! Vielmehr müssen wir erhalten, was sich bewährt hat und vorhandene Strukturen gemeinsam fachlich und sorgsam weiterentwickeln.

 

 

Samstag, 26.09.2009

Der Samstag wurde mit einem weiteren persönlichen Bericht eingeleitet: Eine Mutter aus Berlin erzählte eindringlich den (Leidens-)Weg ihres Sohnes von der allgemeinen Schule zur Förderschule.

 

Hieran schloss sich erneut eine rege Diskussion an. Die Erkenntnisse des Vortages wurden dabei vertieft und bestätigt: Es gibt nicht „eine richtige Lösung“, vielmehr hat jedes Kind individuelle Bedürfnisse, jedes Kind ist abhängig von der regionalen Situation: Für jedes Kind muss eine individuelle Lösung gefunden werden. Viele Kinder gehen aber in einer allgemeinen Schule, mit den Möglichkeiten, die diese derzeit anbieten, unter.

Wichtig ist aus diesem Grund, dass jedes Kind die Chance erhält, den für sich richtigen Platz, die richtige Schulart zu finden – Leistungsdruck und Leidenswege sind dabei zu vermeiden!

 

Nachdem die Sicht der Kinder und ihrer Eltern an Hand mehrerer Beispiele aus den verschiedenen Bundesländern vorgestellt wurden, berichteten die Vertreter der einzelnen Landesverbände über den aktuellen Stand der sonderpädagogischen Förderung in ihrem Bundesland. Das System der Förderzentren in Bayern wurde ebenso vorgestellt, wie das Förderschulsystem in Baden-Württemberg. Insbesondere die Situation in Schleswig-Holstein und Berlin wurden von den Delegierten als äußerst bedenklich angesehen.

An dieser Stelle wurde sehr deutlich, wie unterschiedlich die Systeme sind und welche gravierende Bedeutung dies für die Kinder und Jugendlichen mit einer Lernbehinderung haben kann.

Die Entscheidung, welche Schule das Kind besuchen darf oder muss, liegt in den wenigstens Bundesländern bei den Eltern. Auch in Ländern mit Elternwahlrecht besteht ein Ressourcenvorbehalt, die Schulverwaltung kann in letzter Instanz eine andere Entscheidung treffen.

Ein großes Problem ist und bleibt demnach der Föderalismus in Deutschland. Es gibt 16 verschiedene Bildungssysteme mit unterschiedlichen regionalen Ausprägungen und Modellprojekten: Ob und wie ein Kind sonderpädagogisch gefördert wird, hängt in erster Linie von seinem Wohnort ab – und ist damit letztlich Glück oder Schicksal.

 

Sonntag, 27. 09. 2009

Am Sonntag stellte Ernst Heimes in seiner bekannten lebendigen und eingänglichen Art Bourdieus Thesen in der Praxis vor: Unsere Jugendlichen auf dem „Markt des Lebens: Was Eltern und Experten dazu mitgeben können.“ Dabei wurden Möglichkeiten der Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben während der Kindheit und Jugendzeit erarbeitet, Freizeit und Beruf diskutiert.

 

Das letzte Thema der Bundesausschusssitzung war die Teilhabe am Arbeitsleben. Nach einem Austausch zu aktuellen Entwicklungen in der Berufsvorbereitung und Ausbildung verabschiedeten sich die Delegierten. Für ihre Alltagsarbeit konnten von diesen Tagen in Behringen alle neue Impulse mitnehmen.

 

Martina Ziegler

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. August 2010 um 19:24 Uhr