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Rahmenprogramm 2006

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 Rahmenprogramm 2006

LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V.

Beratungs- und Geschäftsstelle • Gerberstr. 17 • 70178 Stuttgart
Tel. 0711 6338438 • Fax 0711 6338439
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Inhalt


Früherkennung/Frühförderung
Vorschulische Erziehung, Bildung und Förderung
Schule und schulergänzende Förderung
Beruf und Arbeitswelt
Begleitende Hilfe und Beratung
Öffentlichkeitsarbeit, Selbsthilfe
Früherkennung/Frühförderung

Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen jeder Art und Frühförderung verbessern für Kinder mit Lernbehinderungen die Chancen für Teilhabe und Selbstbestimmung im erheblichem Maße. Im Rahmen der Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wurde eine der Hauptforderungen des Verbandes LERNEN FÖRDERN, Frühförderung als ganzheitlich orientierte Komplexleistung zu betrachten, erfüllt.
Frühförderung wird heute in einem interdisziplinär abgestimmten System ärztlicher, medizinisch-therapeutischer, psychologischer, heil- und sozialpädagogischer Leistungen erbracht, die ambulante und mobile Beratung einschließt. Mit diesem abgestimmten System werden ein intensiveres Zusammenwirken von Eltern und Fachleuten verschiedener Richtungen erreicht und Zuständigkeiten bei der Finanzierung der Leistungen geregelt.
Das System der Früherkennung/Frühförderung umfasst alle Maßnahmen und Hilfen, die auf das Kind und seine Familie gerichtet sind. Es zielt darauf ab, eine bestehende oder drohende Behinderung frühzeitig zu erkennen, durch individuelle Lern- und Förderprogramme in ihren
Auswirkungen zu begrenzen und vorhandene Fähigkeitspotentiale zu aktivieren. Gleichzeitig richtet es sich an die Eltern und das soziale Umfeld des Kindes: Es unterstützt die Eltern, die Familie und deren Umfeld, in der Annahme des Kindes und leistet praktische Beratungs- und Erziehungshilfe.

Forderungen:


  • Information und Aufklärung der Eltern über die Notwendigkeit und Möglichkeit der kostenlosen umfassenden Vorsorgeuntersuchung ihrer Kinder
  • Konsequente Betreuung Frühgeborener und Information der Eltern über mögliche Auswirkungen
  • Information und Beratung der Eltern über Ursachen und Auswirkungen auffälliger Beeinträchtigungen in der Entwicklung von Sprache, Motorik, Wahrnehmung und Sozialverhalten
  • Information der Eltern über Einrichtungen und Angebote zur Unterstützung und zur Förderung ihrer Kinder
  • Einbeziehung der Eltern in die Förderung ihres Kindes
  • Information der Eltern über Angebote zur Fortbildung in allen Fragen zur Bildung, Förderung und Erziehung
  • Information ausländischer Eltern
  • Information der Kinderärztinnen und – ärzte sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten über Angebote der Früherkennung und Frühförderung
  • Information der Erzieher und Erzieherinnen über die Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen, Vermittlung von Kenntnissen in Aus- und Fortbildung
  • Einbeziehung der Erzieherinnen in die Frühförderung eines Kindes
  • Intensive Zusammenarbeit zwischen vorschulischen Einrichtungen, Frühberatungsstellen und Schulen mit Unterstützung eines sonderpädagogischen Beratungsteams
  • Intensivierung von Kontakten zwischen Frühförderstellen, Selbsthilfegruppen, Fördervereinen und Kindertagesstätten
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über Ursachen und Auswirkungen von Lernbehinderung
  • Flächendeckende Umsetzung der im SGB IX verankerten Leistungen der Frühförderung

Vorschulische Erziehung, Bildung und Förderung


Nach den intensiven Diskussionen über internationale Studien im Bildungsbereich und deren Konsequenzen verständigten die ugendministerkonferenz (JMK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) sich auf Bildungsziele und pädagogische Grundprinzipien für die Arbeit in Kindertagesstätten, durch eine intensivere Zusammenarbeit soll die Ausgestaltung des Übergangs vom Elementarbereich in die Grundschule verbessert werden. Die meisten Bundesländer haben Orientierungspläne / Rahmenrichtlinien für die Erziehung und Bildung in den Kindertageseinrichtungen verabschiedet. Initiativen wurden vor allem ergriffen in Bereichen wie Sprache und Kommunikation, soziale und personale Entwicklung, Mathematik, Naturwissenschaften, Informationstechnik, musische Bildung und Medienkompetenz, Bewegungserziehung, Auseinandersetzung mit Natur und kultureller Umwelt.

LERNEN FÖRDERN fordert die konsequente Weiterentwicklung dieser Ansätze unter folgenden Grundprinzipien:


  • Bei Kindern im Vorschulalter herrschen informelle, erkundende und spielerische Lernformen vor, die auf Wissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und wertendes Verständnis abzielen.
  • Das Bildungsgeschehen ist geprägt von Bewegungs- und Sinneserfahrungen, deshalb brauchen Kinder ausreichenden Raum für Bewegungs- und Sinneserfahrungen.
  • Kinder müssen Lust und Freude am Lernen erhalten. Deshalb muss der kindliche Forscherdrang fachlich begleitet, erweitert und unterstützt werden.
  • Der Bildungsbegriff muss offen sein und Raum lassen für vielfältige Formen des Lernens, die (große) Anteile zur selbständigen Auseinandersetzung mit Inhalten zulassen, und für eine intensive Förderung entwicklungsverzögerter Kinder.
  • Eine besondere Verantwortung übernehmen die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern. Hier ist intensives partnerschaftliches Zusammenwirken nötig. Dies ist die Grundlage, um Eltern bei der konsequenten Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen.
  • Bildungsauftrag, Bildungsinhalte und pädagogische Methoden müssen so ausgestaltet werden, dass sie den Anschluss an weitere Bildungsgänge sicher stellen, insbesondere in
  • Bezug auf die anschließende schulische Integration,
  • alle erforderlichen Fachdienste (Medizin, Psychologie, Sonder-, Heil-, Sozialpädagogik) müssen bei spezifischen Fragestellungen, spätestens aber bei ersten Auffälligkeiten herangezogen werden
  • Die besondere Bedeutung sonderpädagogischer Diagnostik, Beratung und Förderung ist zu beachten.
  • Förderplanung hat verbindlich zu erfolgen.
  • Eltern und weitere Erziehungspartner sind verbindlich in die Förderplanung einzubeziehen.
  • Ein besonderes Augenmerk muss der fachlich qualifizierten auf die Vielfalt der Aufgaben und die Steigerung des Bildungsanspruches abgestimmten beruflichen Qualifizierung
  • des Personals in der vorschulischen Förderung gelegt werden.
  • In den Stellenplänen ist der Aus-, Fort- und Weiterbildung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Schulische und schulergänzende Förderung


Die Erscheinungsformen der schulischen Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen sind vielfältig und haben unterschiedliche Ursachen. Bei allen betroffenen Schülerinnen und Schülern ist festzustellen, dass sie die in der allgemeinen Schule angebotenen Unterrichtsinhalte ohne zusätzliche Hilfen nicht angemessen aufnehmen, verarbeiten und wieder anwenden können. Sie sind langsamer im schulischen Lernen, benötigen mehr Zeit, um Zusammenhänge zu erfassen, können sich schlecht konzentrieren. Hinzu treten oftmals Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder Rückzug bzw. Verweigerung.

Die schulische Förderung eines Kindes muss sich am individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf und nicht am Defizit orientieren . Dieser soll durch ein qualifiziertes Fachteam unter Beteiligung der Eltern ermittelt werden und ist ausschlaggebend für die Wahl des angemessenen schulischen Förderorts. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sowohl in Sonderschulen/Förderschulen als auch in der allgemeinen Schule gefördert werden.
Die Sonderschulen/Förderschulen gelten als geeigneter Förderort, wenn die allgemeine Schule dem sonderpädagogischen Förderbedarf nicht gerecht werden kann.
Daneben wird sonderpädagogische Förderung heute auch in der allgemeinen Schule im gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen angeboten. Mindestens zwei Lehrkräfte, davon eine als Fachkraft mit sonderpädagogischer Ausbildung, unterrichten hier nach differenzierten Lehrmethoden und Lernzielen, die auf den individuellen Förderbedarf des einzelnen Kindes abgestimmt sein sollen („Integrationsmodell“). Die sonderpädagogische
Förderung in der allgemeinen Schule und im gemeinsamen Unterricht ist vorzuziehen, wenn die sächlichen, personellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung gegeben sind. Vielfach unterrichten Lehrerinnen und Lehrer von Förderzentren, Beratungs- und Förderzentren, sonderpädagogischen Diensten sowie Schulen für Lernbehinderte/Förderschulen auch stundenweise in allgemeinen Schulen, um dort Lernbeeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen und durch gezielten Förderunterricht zu mildern oder abzubauen. Durch zusätzliche kooperative Maßnahmen zwischen allgemeiner Schule und Förderschule sollen das gemeinsame Handeln
und Erleben der Schülerinnen und Schüler gefördert und damit Vorurteile abgebaut werden („Kooperationsmodell“). Die Förderzentren bieten eine regionale Vernetzung zwischen den Schulen und damit eine intensivierte Förderung und Kooperations- bzw. Integrationsarbeit.

Forderungen:

  • Die Schule für Lernbehinderte/Förderschule muss als eigenständiger Schultyp erhalten bleiben, da auch trotz sonderpädagogischer Förderung nicht alle Kinder in der allgemeinen Schule ausreichend gefördert werden können.
  • Sie muss ortsnah (Anfahrtszeit mit dem Schulbus höchstens 30 Minuten) als Ganztagsschule oder mit schulergänzenden Angeboten u.a. in Sport, Kunst, Kultur sowie  Hausaufgabenhilfe, freizeitpädagogischen und individuellen Fördermaßnahmen ausgebaut werden. Diese Maßnahmen können von der Schule selber oder in Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen angeboten werden. Auf jeden Fall aber sind die Schülerinnen und Schüler durch die schulergänzenden Angebote an ihrem Wohnort in Vereine und Jugendgruppen zu integrieren.
  • Der Personalschlüssel muss entsprechend dem der anderen Sonderschulen auf 1:8 verbessert werden.
  • Die Schule, Sonderschule/Förderschule und allgemeine Schule, muss ihre Lernanforderungen an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Schülers, der Schülerin orientieren und Handlungskompetenz für den Alltag entsprechend seiner Fähigkeiten entwickeln. Dazu müssen individuelle Förderpläne unter Einbeziehung der Eltern entwickelt und laufend verpflichtend fortgeschrieben werden.
  • Kulturtechniken müssen handlungsorientiert vermittelt werden, so dass Schülerinnen und Schüler diese nach ihrer Schulzeit weitmöglichst anwenden können.
  • Bildungsstandards sind auch für Förderschulen zu entwickeln, in dem Sinne dass verbindliche Inhalte für die Förderschule vorgeschrieben werden und Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten weitgehendst an diese Ziele herangeführt werden, der Lernprozess muss für jeden Schüler und jede Schülerin dokumentiert werden, Leistungsstandards für Schülerinnen und Schüler dürfen jedoch nicht vorgeschrieben werden
  • Zeugnisse müssen Aussagen zu den Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler eindeutig beschreiben. Mit den Abschlusszeugnissen sind sonderpädagogische Gutachten zu erstellen, die der Schüler, die Schülerin bei Bedarf zur Erlangung von weiteren Unterstützungsmaßnahmen z.B. bei Prüfungen einsetzen kann.
  • Berufliche Basiskompetenzen,(Routine und Tempo, Werkzeugeinsatz und Steuerung, Instruktionsverständnis und Umsetzung, Messgenauigkeit und Präzision); Lernfähigkeit, Soziale Kompetenz (Zusammenarbeit mit Kollegen / Kolleginnen, Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Umgang mit Kunden / Kundinnen, Umgang mit Kritik Kommunikationsregeln, Äußeres Erscheinungsbild, Wertehaltung, Soziale Zuverlässigkeit, Gestaltung informeller Kontakte), und Vernetztes Denken
  • Fehlersuche und Problemerkennung wie sie z.B. von den Modulen des Hamet 2 überprüft werden, sind ab Klasse 7 besonders zu beachten und in die entsprechenden Lehrpläne einzubeziehen.
  • Die Schule muss realistisch auf das nachschulische Leben - Berufs-/Arbeitswelt, Zeiten ohne Arbeit, Wohnen, Freizeit - vorbereiten und als beratende Anlaufstelle für ehemalige Schüler zur Verfügung stehen.
  • Der Erziehung zu einem gesundheitsbewussten Leben ist ein hoher Stellenwert beizumessen.
  • Die Berufsorientierung soll in der Schule weitgehendst abgeschlossen werden. Dazu ist die Entwicklung von schuleigenen Konzeptionen unter Einbeziehung außerschulischer Partner unerlässlich.
  • Der Bildungsauftrag der berufsbildenden Schule gilt auch für Jugendliche mit Lernbehinderungen. Deswegen sind dort Bedingungen zu schaffen, die diesen Jugendlichen gerecht werden: individuelles Förderprinzip und gegebenenfalls Sonderformen der Berufsschule.
  • Die Kooperation zwischen Förder-/Sonderschule und Berufsschule ist auszubauen. Besondere Formen von Berufsvorbereitungsjahren für Jugendliche mit Lernbehinderungen sind regional zu entwickeln.
  • Die Kooperation mit anderen Schulformen muss gesucht und intensiviert werden, jedoch nicht zu Lasten der personellen und sächlichen Ausstattung der Sonder-/Förderschule.
  • Die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule ist unter Zugrundelegung der o.a. Prinzipien weiterzuentwickeln.
  • Bei der Sonderpädagogischen Förderung in der allgemeinen Schule ist den Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen, ein Schulwechsel muss zum Wohle des Kindes jederzeit möglich sein.
  • Beim gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule sind zu beachten und gesetzlich festzuschreiben:
  • kleine Klassen (15 + 5)
  • grundsätzlich 2 Lehrkräfte in der Klasse, in den Kernfächern davon 1 Lehrkraft mit sonderpädagogischer Qualifikation, in den übrigen Fächern kann dies auch ein/e Erzieher/in
  • oder ein/e Arbeitserzieher/in sein.
  • Individuelle Förderplanung
  • individualisierte Formen des Lernens
  • individuelle therapeutische Zusatzangebote
  • Verankerung des elterlichen Antrags- und Mitspracherechts
  • In der Lehrerausbildung, Fort- und Weiterbildung der allgemeinen Schule sind Kenntnisse in Diagnostik, Beratung und Förderung zu vermitteln.

Beruf und Arbeitswelt

Teilhabe am Arbeitsleben ist auch für Menschen mit Lernbehinderungen eine der wichtigsten Voraussetzungen für die gesellschaftliche Teilhabe. Grundlage hierfür ist eine möglichst umfangreiche berufliche Qualifikation. Die im SGB IX und SGB III verankerten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten Jugendlichen mit Lernbehinderungen eine Chance auf einen Beruf und auf Arbeit. Die Beseitigung von Hemmnissen auf dem Weg zur beruflichen Teilhabe ist eine dringende Aufgabe. Die Vorbereitung auf Beruf und Arbeit durch die Sonder- /Förderschule und die allgemeine Schule muss intensiviert werden. Sonderpädagogen müssen mit Unterstützung von Sozialpädagogen den Übergang von der Schule in die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung gestalten. Unzweckmäßige schulische Maßnahmen wie verpflichtende
Berufsvorbereitungsjahre, die eine Kontinuität von schulischer und beruflicher Rehabilitation unterbrechen, können nicht als sinnvoll angesehen werden.
Hohe theoretische Anforderungen in Ausbildungsberufen, zu wenige Berufsbilder, die für Jugendliche mit Lernbehinderungen -ganz besonders weibliche Jugendliche- geeignet sind, geringe Berücksichtigung der Belange lernbehinderter und lernbeeinträchtigter Schüler in den berufsbildenden Schulen, fehlende Anlern- oder Berufsausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit umfänglich ausgeprägten Lernbehinderungen, stehen der Teilhabe entgegen. Arbeitsoder Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Lernbehinderungen, die nicht oder noch nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, müssen deshalb in Form von Integrationsfirmen und Integrationsprojekten geschaffen werden.
Menschen mit Lernbehinderungen haben ein Recht auf Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Benachteiligungen und ein Recht auf eine Qualifizierung für die Teilhabe am Arbeitsleben, die ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Durch Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Ausbildung in Berufsbildungswerken,
in sonstigen Einrichtungen, durch überbetriebliche Ausbildungen, durch Ausbildung bei engagierten Betrieben in Industrie und Handwerk und durch den Ausbau von ausbildungsbegleitenden Hilfen gelingt es, junge Menschen mit Lernbehinderungen erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Unterstützungssysteme sind deshalb zu erhalten, wieder auszubauen und organisch miteinander zu verknüpfen. Hierzu bedarf es dringender Verbesserung in folgenden Bereichen:

Forderungen:

  • Die Förderschule/Sonderschule muss vor allem in der Oberstufe stärker als bisher auf Berufs- und Arbeitsleben vorbereiten. Die Berufswahlvorbereitung muss verbessert und
  • Schlüsselqualifikationen müssen bereits in der Schulzeit eingeübt werden. Lehrer müssen sich Kenntnisse über Wege und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation – schon während ihrer Ausbildung und durch entsprechende Fortbildungen - aneignen. Schulübergreifend sind mit Stundendeputat versehene Fachleiterstellen zu schaffen, die regionale Informationspools verwalten und die Zusammenarbeit mit Arbeitsverwaltung und Betrieben pflegen. Die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Lernbehinderungen muss in Lehreraus- und - fortbildung stärker berücksichtigt und in Seminaren angeboten werden. Des weiteren sind neue Konzepte in Form von geregelter Kooperation der beteiligten Personen und Institutionen wie allgemeinbildende Schule, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Arbeitsaufnahme zu entwickeln. Regelmäßige Absprachen können Übergänge erleichtern und zugleich den handelnden Personen Wissen und Erfahrungen aus den Partnerstrukturen vermitteln.
  • Die Arbeit der Integrationsfachdienste (IfD) muss für den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ausgebaut werden, damit die IfD in Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Berufsberatung, Betrieben und Rehabilitationseinrichtungen Jugendliche mit Lernbehinderungen bei der Berufswahlvorbereitung und Berufswahlentscheidung sinnvoll unterstützen
  • und für nachgehende Hilfen zur Verfügung stehen können.
  • Es müssen nachgehende Hilfen in Form von Beratungsstellen für ehemalige Schüler von Förderschulen eingerichtet werden.
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen sind zu erhalten. Sie müssen sich ausschließlich am Förderbedarf des Jugendlichen orientieren, eine Ausbildung muss nahtlos an die Berufsvorbereitung anschließen, um das Ziel Ausbildung zu erreichen, muss die Berufsvorbereitung ggf. entsprechend verlängert werden. Wenn sich eine Ausbildung als nicht erreichbar herausstellt, muss eine Vermittlung in Arbeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln angestrebt werden.
  • Jugendliche haben das Recht auf die bestmögliche Qualifizierung entsprechend ihrer Fähigkeiten.
  • Die Instrumente der beruflichen Rehabilitation sind zu ergänzen, insbesondere für Jugendliche, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingliederbar sind, aber nicht oder noch nicht zur Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen fähig sind. Dies setzt den Ausbau und die Erweiterung der Berufsvorbereitung zu einem Qualifizierungsinstrument in Zusammenarbeit mit Betrieben und Rehabilitationseinrichtungen voraus.
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen sind sowohl betrieblich als auch in Einrichtungen durchzuführen.
  • Berufsvorbereitung und Berufsausbildung sind sowohl wohnortnah als auch in Einrichtungen mit Internatsunterbringung durchzuführen.
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen in Einrichtungen müssen zur Verbesserung der Eingliederungschancen in Kooperation mit Betrieben durchgeführt werden.
  • Die REHA – Berufsberatung ist zu erhalten und auszubauen.
  • Durch Förderung regionaler und überregionaler Zusammenarbeit der Beteiligten ist eine personelle Kontinuität in der Beratung von Menschen mit Lernbehinderungen sicherzustellen.
  • In den berufsbildenden Schulen sind die Bedingungen für Schüler mit Lernbehinderungen dringend zu verbessern, insbesondere durch sonderpädagogische Betreuung, sonderpädagogische Qualifikation von Berufsschullehrern, Verringerung der Klassenmesszahlen und Klassengrößen für Schüler mit Förderbedarf, angemessene Modifizierung der Lehrpläne und Stundentafeln und Einrichtung von Stütz- und Förderunterricht. Falls örtlich keine angemessenen Lösungen erreichbar sind, müssen überregionale Lösungen für sonderpädagogisch orientierten Berufsschulunterricht (Sonderberufsschulen) geschaffen werden.
  • Im Bereich des dualen Berufsbildungssystems müssen die Chancen auf eine qualifizierte Berufsausbildung sichergestellt sein. Dies gilt auch für die Anwendung der Regelungen für Werkerausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Bei Neuregelungen von Ausbildungsberufen müssen qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten
  • für Jugendliche mit Lernbehinderungen erhalten und verbessert werden. Neue Ausbildungsordnungen mit Teil-, Stufen- oder modularisierten Ausbildungsgängen müssen weiter
  • erprobt und eingesetzt werden. Werkerausbildungen müssen bundeseinheitlich mit regionalen Gestaltungsmöglichkeiten geregelt werden. Diese Ausbildungen müssen zu am Arbeitsmarkt verwertbaren Qualifikationen führen. Die Ausbildungsberater der für die berufliche Bildung zuständigen Stellen müssen besser über die Situation Jugendlicher mit Lernbehinderungen informiert sein. Belange Behinderter bei Prüfungen sind stärker zu berücksichtigen.
  • Die behinderungsbedingten Nachteile bei Prüfungen sind insbesondere durch die sprachliche Optimierung der Prüfungsaufgaben, die Durchführung von Prüfungen im Ausbildungsumfeld und in der Gewährung von Zeitverlängerungen auszugleichen. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Einheitliche und vergleichbare Testierungsmöglichkeiten sind für diejenigen Jugendlichen zu schaffen, die sich außerhalb des Berufsbildungsgesetzes qualifizieren oder sich trotz Ausbildungsabbruch oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung Qualifikationen erwerben konnten.
  • Teilqualifizierungen sind von den Kammern bzw. für die berufliche Bildung zuständigen Stellen zu zertifizieren.
  • Anreize für Arbeitgeber zur Ausbildung von Jugendlichen mit Lernbehinderungen müssen erweitert werden.
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen flächendeckend lernbehindertenspezifisch durchgeführt werden.
  • Für die Eingliederung in die Berufstätigkeit müssen Hilfen geschaffen werden, die in Zusammenarbeit mit den Betrieben, der Arbeitsverwaltung und den Integrationsfachdiensten
  • zu einer dauerhaften Eingliederung führen. Eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte kann nur in Ausnahmefällen der geeignete Ort für die berufliche Rehabilitation
  • von Menschen mit Lernbehinderungen sein, ist ggf. jedoch zu ermöglichen. Zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und zur Überbrückung von Zeiten ohne Arbeit müssen Beschäftigungsinitiativen für Menschen mit Lernbehinderungen flächendeckend aufgebaut werden. Integrationsfirmen und – projekte sind finanziell und steuerrechtlich abzusichern.
  • Begleitende Hilfen der Integrationsämter haben sich im Arbeits- und Erwerbsleben für Menschen mit Lernbehinderungen als positiv erwiesen. Über alle zur Verfügung stehenden
  • Möglichkeiten ist weiterhin zu informieren. Bei der Gestaltung und Ausrichtung dieser Hilfen sind Menschen mit Lernbehinderungen einzubeziehen.

 Begleitende Hilfe und Beratung


Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderungen und Benachteiligungen hat das Ziel, sie schulisch, beruflich und sozial so zu fördern, dass sie ihr Leben weitgehend unabhängig von fremder Hilfe gestalten können. In bestimmten Situationen des Alltags ist jedoch oftmals begleitende Hilfe notwendig, so etwa bei der Bewältigung von persönlichen und beruflichen Konfliktsituationen, bei der Lösung von Wohnproblemen und der Gestaltung einer befriedigenden Freizeit.

Forderungen:

  • Aufbau von Beratungsstellen für nachgehende Hilfen
  • Förderung von Ferienfreizeiten und Erholungsmaßnahmen
  • Organisation von Freizeitgruppen, außerschulischen Bildungsangeboten
  • Einstellung von Freizeitpädagogen
  • Schulung ehrenamtlicher Alltagsbegleiter
  • Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum
  • Entwicklung und Begleitung alternativer Wohnkonzepte

Öffentlichkeitsarbeit, Selbsthilfe

Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen brauchen das Verständnis und die Hilfe ihrer Umwelt. Diese sollte zuallererst vom Elternhaus her kommen, sich in Schule und beruflicher Eingliederung fortsetzen und die tägliche Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen begleiten. Nur informierte Eltern können dazu beitragen, ihrem Kind die bestmögliche Förderung zu geben, mit Schule und Einrichtungen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten und Vorurteile in der Öffentlichkeit abzubauen.
Im LERNEN FÖRDERN–Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen haben sich Eltern zusammengeschlossen, um – gemeinsam mit Fachleuten und Förderern – die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf zu vertreten.
Adressaten der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes sind somit die Eltern selbst: Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ berät der Verband bei der Gründung und Führung von Landes-, Kreis- und Ortsverbänden, unterhält eine Beratungsstelle und gibt durch die Zeitschrift LERNEN FÖRDERN und andere Schriften neue sonderpädagogische Entwicklungen und Informationen aus dem Verbandsleben an die Eltern weiter. In Zusammenarbeit mit Verbänden ähnlicher Zielsetzung nimmt der Verband zudem Einfluss auf bildungs- und sozialpolitische Entscheidungen in der Förderung und Rehabilitation durch Mitarbeit in entsprechenden Gremien und Ausschüssen.

Ziele von Öffentlichkeitsarbeit.

Elterninformation:

  • über Ursachen und Auswirkungen von Lernbehinderung
  • über die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Frühförderung
  • über die Notwendigkeit der Mitwirkung in Kindertagesstätte, Spielgruppe, Schule und Selbsthilfegruppe
  • über Beratungs- und Fördereinrichtungen,
  • über Mitwirkungsrechte in den Fördereinrichtungen
  • über Mitspracherechte in politischen und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen
  • über Durchsetzen von Rechten zur Teilhabe am Arbeitsleben

Information der Fördereinrichtungen:

  • durch Mitwirkung in Elternvereinigungen und Schulpflegschaften
  • durch regelmäßige Kontakte zwischen Elternvertretung, regionalen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfevereinen und Fördereinrichtungen
  • durch Herausgabe von Informationsmaterial
  • durch Angebote der sonder-/sozialpädagogischen Fortbildung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Fördereinrichtungen

Information der Öffentlichkeit:

  • durch Ausrichten von Fachtagungen
  • durch regionale und überregionale Mitwirkung von Eltern in Parteien, Kammern, Gewerkschaften, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen
  • durch kontinuierliche, sachliche Information der Medien
  • durch regelmäßig erscheinende Informationsdienste oder Vereinszeitungen
  • durch Veröffentlichungen auf der Homepage

Stand 30. September 2006

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Februar 2009 um 18:30 Uhr  

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